Folgebelehrung nach § 43 IfSG1 Lektion
Dein Lern-Erfolgscheck1 Lektion

Folgebelehrung nach § 43 IfSG

Schulungsvideo

Die Folgen einer Lebensmittelinfektion oder Lebensmittelvergiftung können schwerwiegend sein. Zum Schutz der Verbraucher schreibt der Gesetzgeber im Infektionsschutzgesetz Belehrungen für alle Personen, die gewerbsmäßig mit sogenannten kritischen Lebensmitteln umgehen, vor.

Mit diesem Schulungsvideo wird die Pflicht zur Folgebelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz erfüllt.

Inhalte:

  1. Allgemeine Informationen

  2. Entstehung von Lebensmittelinfektionen/-vergiftungen

  3. Rechtliche Rahmenbedingungen

  4. Kritische Lebensmittel

  5. Meldepflichtige Symptome

  6. Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote

  7. Hygieneregeln

Dauer: 22 Minuten